Rürup Rente – Die Rente für Selbständige und Freiberufler

Wie die Riester-Rente für alle Arbeitnehmer ist die Rürup Rente eine der wichtigsten Säulen für Selbstständige und Freiberufler, weil diese beiden Gruppierungen nicht gesetzlich rentenversichert sein müssen. Viele der vor allem Selbstständigen haben mit der Selbstständigkeit die Vorzüge genommen, von der Rentenversicherungspflicht befreit zu sein. Ab dem Zeitpunkt haben sehr viele der Selbstständigen nichts für ihre Altersvorsorge getan, eventuell noch ein Haus gebaut, aber sonst leider nicht mehr.

Die Rürup Rente gilt gleichzeitig als Basisrente und ist eine der Säulen, um im Alter zufrieden leben zu können. Wer sich in jungen Jahren selbstständig macht, wird wahrscheinlich diesen Rentenvertrag abschließen, um später im Alter gut versorgt sein zu können. Aber vor allem die Freiberufler haben sehr selten eine Absicherung fürs Alter, und wenn es dann später so weit ist, haben diese Leute nicht genügend Rente, um zufrieden leben zu können. Der Abschluss der Rürup Rente bringt dem Selbstständigen zunächst steuerliche Vorteile, denn er kann diese Kosten in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzen und vermindert somit sein steuerlich anzurechnendes Einkommen.

Wenn der Selbstständige mehr in die Rürup Rente einzahlen möchte, kann er dies ohne Weiteres machen, denn alle in diese Rente eingezahlten Beträge können als Altersvorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings beträgt die Höchstgrenze pro Jahr bei Alleinstehenden 20.000 Euro, während bei Verheirateten der doppelte Betrag abgesetzt werden kann. Diese Rente hat aber auch noch zwei ganz besondere Vorteile, denn sie ist insolvenzsicher und auch sicher vor Hartz IV. Dies bedeutet, dass die angesparten Beträge nicht in den Insolvenzbetrag einfließen dürfen. Da es jedoch unterschiedliche Versicherungen und Renditen gibt, sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall einen Tarifvergleich anstellen.

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